Versicherte im Hausarzt-System CASAMED können bei einem Wohnsitzwechsel (zivilrechtlicher Wohnsitz) ohne Einhaltung einer Mitteilungsfrist zu einem anderen Hausarzt wechseln (Art. 6 Abs. 1 Zusatzreglement für das Hausarzt-System CASAMED). Bei einem Wechsel des Hausarztes sind die Versicherten nach Massgabe der reglementarischen Bestimmungs (Art. 19 Abs. 1 Zusatzreglement für das Hausarzt-System CASAMED) verpflichtet, sich bei ihrem bisherigen Hausarzt mindestens 14 Tage vor Arztwechsel abzumelden und dies Aquilana innert Monatsfrist mitzuteilen (Art. 29 Abs. 4 KVR).