Versicherung online kündigen
Für Privatpersonen

Kündigung Grundversicherung KVG
Wechseln Sie den Versicherer innerhalb der Schweiz? Ihre Grundversicherung können Sie einfach und unkompliziert online kündigen – eine schriftliche Kündigung ist nicht nötig.
- Kündigen Sie die Grundversicherung online
- Keine schriftliche Kündigung erforderlich
- Kein Drucker nötig
- Sichere Übermittlung
- Erhalten Sie eine sofortige Sendebestätigung

Kündigung Vertrag infolge Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland? Hier können Sie in diesem Fall einfach und unkompliziert kündigen – eine schriftliche Kündigung ist nicht nötig.
- Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag (KVG und VVG) online
- Keine schriftliche Kündigung erforderlich
- Kein Drucker nötig
- Sichere Übermittlung
- Erhalten Sie eine sofortige Sendebestätigung

Kündigung Vertrag infolge Todesfall
Müssen Sie uns den Verlust einer Ihnen nahestehenden versicherten Person melden? Hier können Sie in diesem Fall einfach und unkompliziert kündigen – eine schriftliche Kündigung ist nicht nötig.
- Kündigen Sie den Versicherungsvertrag (KVG und VVG) online
- Keine schrifltiche Kündigung erforderlich
- Kein Drucker erforderlich
- Sichere Übermittlung
- Erhalten Sie eine sofortige Sendebestätigung
Für Agenturen, Vermittler, Sozialämter und Beistandschaften
Brauchen Sie Hilfe?
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Unser Kundenservice steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung.
Telefon: +41 56 203 44 22
E-Mail: kundendienst@aquilana.ch
Gut zu wissen
Kündigungsfristen Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Die ordentliche Kündigungsfrist für die Zusatzversicherungen läuft jeweils bis zum 30. September eines Kalenderjahres. Daher können die Zusatzversicherungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Danach kann nur noch im Fall einer Tarifanpassung gekündigt werden. Dies bedarf der schriftlichen Form mit Posteingang bis spätestens 30. November eines Kalenderjahres. Bitte beachten Sie, dass ab dem 65. Altersjahr eine Versicherungsrückstufung definitiv und unwiderruflich gültig sein wird.
Form der Kündigung: Kündigung schriftlich per Post oder per E-Mail an kuendigungen@aquilana.ch
Kündigungsfristen Grundversicherungen nach KVG: Falls Sie einen Versichererwechsel im Rahmen der Grundversicherung auf den Ersten des Folgejahres vorsehen, muss Ihre Kündigung bis spätestens 30. November eines Kalenderjahres bei Aquilana eingegangen sein. Sie können Ihre Kündigung einfach und bequem online über diesen Webservice einreichen. Ein Versichererwechsel ist jedoch nur möglich, wenn bei Aquilana bis zum Austrittstermin keine Zahlungsausstände (weder Prämien noch Kostenbeteiligungen) bestehen.
Form der Kündigung: Kündigung online, per E-Mail an kuendigungen@aquilana.ch oder schriftlich per Post möglich
Sie möchten Ihre Versicherungsprämie optimieren?

Franchise anpassen
Passen Sie Ihre Franchise einfach online an, um Ihre Prämien zu reduzieren. Mit einer höheren Franchise sparen Sie direkt bei den monatlichen Prämien.

Vertrag anpassen
Überprüfen Sie Ihre Versicherungsdeckung in der Grundversicherung und passen Sie sie an Ihre aktuellen Bedürfnisse an. Die Prämien können Sie einfach und bequem in unserem Prämienrechner einsehen und die gewünschte Änderung über unseren Webservice online senden:

Sparen & Optimieren
Unaufhaltsam steigen die Gesundheitskosten und damit auch die Prämienlasten. Ein erster Sparschritt beginnt mit einer bedarfsgerechten und kompetenten Beratung. So lassen sich auch Doppel- und/oder Überversicherungen vermeiden. Kontaktieren Sie unser Team in der Kundenberatung. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Prämienbudget effektiv zu entlasten. So können Sie individuell bei Aquilana sparen.
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie Ihren gesamten Vertrag bei Aquilana einfach online kündigen. Unser Kundendienst-Team unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen und Details zu Ihrem Versicherungsschutz im Ausland.

Meldung eines Todesfalls
Bitte melden Sie den Todesfall der versicherten Person bei allen relevanten Institutionen wie Kranken- und Sozialversicherungen sowie privaten Versicherungen. Eine umfassende Checkliste für den Umgang mit einem Todesfall finden Sie auf der Website ch.ch, einer Dienstleistung des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
- Bitten Sie das Zivilstandsamt am Wohnort der verstorbenen Person um eine Todesbescheinigung oder fordern Sie ein ärztliches Attest an.
- Nach Erhalt der Todesbescheinigung oder eines ärztlichen Attests können Sie uns den Todesfall einfach online über unseren Webservice senden und damit den Vertrag der verstorbenen Person gleich online kündigen. Sie können selbstverständlich Ihre Mitteilung zur Beendigung des Vertrages auch schriftlich per Post oder per E-Mail an kuendigungen@aquilana.ch senden.
- Für eine Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien benötigen wir so rasch wie möglich eine Erbbescheinigung.
- Wichtiger Hinweis: Falls die verstorbene Person eine Unfallversicherung für Tod und Invalidität oder eine Versicherung für Tod und Invalidität infolge Krankheit und/oder Unfall bei Aquilana abgeschlossen hatte, informieren Sie uns bitte unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses per E-Mail, Telefon oder per Brief über den Todesfall.