Ihre Vorteile
Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall
Gültig im ganzen Schengen-Raum exkl. Wohnstaat
Versicherungsabschluss bis zum 5. Tag nach Einreise ohne Gesundheitsprüfung
24-Stunden-Helpline durch die Europäische Reiseversicherung ERV
Inklusiv Reisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch
Gut zu wissen
Schengenvisum: Für ein allfällig erforderliches Visum für die zuständige Behörde (z.B. Konsulat usw.) kann bei der Europäischen Reiseversicherung ERV direkt eine zusätzliche Versicherungsbestätigung angefordert werden.
Für die Gästeversicherung gelten die rechtsverbindlichen Informationen gemäss AVB der Europäischen Reiseversicherung, Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, 4002 Basel.
Die Kosten eines medizinisch betreuten Nottransportes in das Spital am Wohnort der versicherten Person oder die Rückführung im Todesfall sind unlimitiert im Versicherungsschutz inbegriffen!
So funktioniert die Gästeversicherung
Die Gästeversicherung bietet den idealen Schutz für einen sorgenfreien Aufenthalt Ihrer Bekannten und Freunde in der Schweiz. Die Versicherung ist nur gültig, wenn sie bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz bzw. in einen Staat des Schengen-Raums abgeschlossen wurde. Schliessen Sie die Versicherung nach der Einreise ab, ist sie gültig ab dem Tag des Abschlusses. Möchten Sie Ihren Gast 6 oder mehr Tage nach der Einreise noch versichern, beantragen Sie dies bitte direkt beim Service-Center der ERV. Der Versicherungsabschluss ist auch für Personen über 79 Jahren möglich. Pro Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.00 erhoben; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.00. Nicht versichert sind zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen, die nicht auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen sind, bereits vor Anreise bestehende Leiden, allgemeine Kontrolluntersuchungen oder Routinekontrollen, Schwangerschaft und Geburt sowie psychische oder psychosomatische Störungen.
|
Aquilana Gästeversicherung online abschliessen |
|---|
Ihr besonderer Vorteil
Die Gästeversicherung bietet den idealen Schutz für einen sorgenfreien Aufenthalt Ihrer Bekannten und Freunde in der Schweiz.
Gültig für Schengenvisum: Für ein allfällig erforderliches Visum für die zuständige Behörde (z.B. Konsulat usw.) kann beim Versicherer direkt eine zusätzliche Versicherungsbestätigung angefordert werden.
Die Versicherung kann bis zum 5. Tag nach Einreise ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Die Versicherungssumme gilt bei einer Familienversicherung pro Person.
Gut zu wissen
Bis wann spätestens kann die Gästeversicherung abgeschlossen werden?
Spätestens bis zum 5. Tag nach Einreise in die Schweiz oder in einen Schengen-Staat.
Was gilt bei Abschluss nach Einreise?
Dann gilt für sämtliche Leistungen eine Karenzfrist von 24 Stunden (AVB 1.2 Geltungsbereich F).
Gilt ein Höchstalter für den Versicherungsabschluss?
Nein. Ein Abschluss ist auch nach dem 79. Altersjahr für Gäste aus dem Ausland möglich.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Pro Schadenfall beträgt der Selbstbehalt CHF 200.00 und für Personen ab 60 Jahren CHF 500.00.
Welche Ausschlüsse gelten?
(Massgebend sind die AVB der Europäischen Reiseversicherung ERV)
Zum Beispiel sind geplante medizinische Behandlungen (ohne Notfallcharakter), Vorerkrankungen, Kontroll-/Routineuntersuchungen, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen nicht versichert.
Was ist im Notfall oder Schadenfall zu tun?
Im medizinischen Notfall wählen Sie den lokalen Notruf (CH: 144 / EU: 112). Informieren Sie bei Spitalaufenthalten zwingend die 24h-Alarmzentrale Medicall unter +41 848 801 803 für eine Kostengutsprache. Sachschäden melden Sie online unter www.erv.ch/schaden.