Immer wieder ärgern sich Angerufene zu Recht über die lästige Telefonwerbung, die sich vor allem in der Krankenkassen-Wechselsaison verstärkt, und fragen sich, woher ihre Adressen stammen und was dagegen unternommen werden kann. Es ist kein Geheimnis, dass viele Krankenversicherer nach Massgabe ihrer Vertriebsstruktur mit Vermittlern, Maklern oder Callcentern zusammenarbeiten und bei einem erfolgreichen Versicherungsabschluss ihren «Mittlern» Provisionen bezahlen. Im Mittelpunkt der Kritik stehen dabei auch die hohen Provisionszahlungen für die Anwerbung neuer Prämienzahlenden. Einige Versicherer schaffen Transparenz mit einem Ehrenkodex im Umgang mit Telefonwerbung und erhalten dafür ein Gütesiegel. Auch der Branchenverband santésuisse setzt sich für eine wirksame und nachhaltige Branchenvereinbarung ein.
Aquilana setzt auf Direktvertrieb mit ihren eigenen Mitarbeitenden und macht weder Telefonwerbung noch Hausbesuche. Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von solch aggressiven und auch unlauteren (Ab-)Werbemethoden. Im Einklang mit unseren unternehmerischen Grundwerten arbeiten wir seit jeher nicht mit Vermittlern, Maklern oder Callcentern; demnach werden auch keine Provisionen entrichtet.
Zur Nutzung der unabhängigen Dienstleistung des Online-Vergleichsdienstes führt Aquilana unter Einhaltung der Vorgaben der Branchenvereinbarung Vermittler (BVV) eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem Online-Vergleichsdienst comparis.ch. Im Vergleich zu einer üblichen Vermittlertätigkeit erbringt dieser Vergleichsdienst eine vermittelnde Dienstleistung ohne Endkundenberatung, ohne Beratungsdienstleistungen oder Kaltakquisen. Demnach handelt es sich bei der Erbringung der Dienstleistung durch comparis.ch um Zurverfügungstellung einer neutralen Online-Informations- und Vergleichsplattform (Online-Plattform) auf welcher Prämien und Leistung von Kranken- und Unfallversicherungen (inkl. Zusatzversicherungen) durch Interessenten verglichen und Offertanfragen angefordert werden können. Dazu leitet comparis.ch an die Krankenversicherer konkrete Nutzerdaten weiter. Für die Übermittlung der Offertanfragen werden an comparis.ch keine Entschädigungen ausgerichtet. Eine Entschädigung an comparis.ch wird nur dann ausgerichtet, wenn durch die übermittelten Offertanfragen ein gültiger Vertragsabschluss zu Stande kommt. Dabei wird die Obergrenze, welche von der BVV festgelegt ist, eingehalten.