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Prämienverbilligung

Kantonale Prämienverbilligung

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen / Vermögen) haben Anrecht auf Verbilligung ihrer Grundversicherungsprämie (OKP, CASAMED und SMARTMED). Das System der Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Die Kantone legen den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Höhe der Verbilligungsbeiträge und das Verfahren fest. Die Auszahlung erfolgt in allen Kantonen direkt zugunsten der Krankenversicherer. Ihr Guthaben wird Ihnen folglich bei der Prämienfakturierung in Abzug gebracht. Dies allerdings erst dann, wenn wir von den Kantonen über den Ihnen zustehenden Betrag informiert worden sind.

Bei allen grundsätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde; in der Regel Ihre Wohnsitzgemeinde.

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