Unfälle, die zum Tod oder in eine Invalidität führen, ereignen sich täglich. Und das nicht nur im Strassenverkehr. Die schon menschlich sehr tragischen Schicksale stürzen das Unfallopfer oder die Hinterbliebenen oft auch in finanzielle Probleme. So z.B. dann, wenn durch Tod oder Invalidität das Einkommen voll oder teilweise wegfällt oder die Mutter plötzlich pflegebedürftig wird. Bei solch traurigen Ereignissen schliesst die Risikokapitalversicherung UTI vorhandene Deckungslücken in Form von Kapitalzahlungen.
Unfälle sind nicht vorhersehbar, Versicherungslücken dagegen schon.
Sozialversicherungen (IV, AHV, UVG) und Pensionskasse tragen bei einem Unfallereignis zwar massgeblich dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen bei Tod oder Invalidität von Erwerbstätigen abzufedern. Jedoch sind vor allem:
häufig nur ungenügend geschützt. Aber auch bei selbständig Erwerbenden oder Angestellten mit festen Verpflichtungen wie Hypotheken weist der Versicherungsschutz oft Lücken auf.
Die Höhe der Leistung kann genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, damit Sie oder Ihre Angehörigen den Lebensstandard im gewohnten Rahmen weiterführen können.
* CHF 2'500.– bis 2 ½ Jahre
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