Für die nächste Steuererklärung erhalten unsere Versicherten bis spätestens Mitte Februar 2021 automatisch eine Zusammenstellung der bezahlten Prämien und allenfalls auch der abgerechneten Krankheits- und Unfallkosten für das Jahr 2020. Die nach dem 31.12.2020 verarbeiteten Rechnungen und Rückforderungsbelege werden hingegen in der Zusammenstellung für das Jahr 2021 berücksichtigt.
Mit der Nutzung von myAquilana erhalten unsere Kunden ihre häufigsten Dokumente darunter auch der Steuernachweis ausschliesslich in elektronischer Form. Daher bitten wir unsere bereits registrierten myAquilana-Kunden, die erwähnte Zusammenstellung für Ihre Steuererklärung bei Bedarf auszudrucken.