Seit mehreren Wochen hat die Coronavirus-Pandemie die Schweiz fest im Griff und erste Lockerungen sind im Gange und weitere folgen ab dem 11. Mai 2020. Aufgrund der vom Bundesrat verschärften Schutzmassnahmen können hingegen grössere Anlässe weiterhin nicht durchgeführt werden. Betriebe, die gemäss COVID-19-Verordnung 2 ihre Tätigkeit wiederaufnehmen oder fortsetzen, müssen die Vorgaben mit einem Schutzkonzept erfüllen. Ziel der Massnahmen ist es, sowohl die eigenen Mitarbeitenden des Betriebes als auch die Bevölkerung als Dienstleistungsempfänger vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt weiterhin, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen, sowohl als Arbeitnehmende wie auch als Kunden.
Ab 11. Mai 2020 ist unser Schalterbereich wieder zu den normalen Öffnungszeiten offen und wir können unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen erfreulicherweise physische Beratungen durchführen. Allerdings unter Einhaltung der Distanzregeln und Hygienevorschriften. Im Schalterbereich dürfen wir lediglich eine Person empfangen (1 Person pro 10m2 Fläche).
Rückerstattungsbelege können uns idealerweise per Post zugestellt oder via myAquilana App/Portal gescannt und übermittelt werden, um die Bewegungsintensität zum Schalterbereich zu verringern. Die online Dienstleistungen sind weiterhin prioritär zu beanspruchen.
Während der gewohnten Öffnungszeiten können wir auch weiterhin einfach und bequem wie folgt erreicht und kontaktiert werden:
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und danken für Ihre Unterstützung.
Aquilana Versicherungen