Mehr Wahlfreiheit und Komfort
Die Grundversicherung deckt bei einem Spitalaufenthalt nur das gesetzliche Minimum, also die Kosten der allgemeinen Abteilung in einem Spital des Wohnkantons. Mit unseren Spitalversicherungen verschaffen Sie sich Zugang zu einer hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung. Denn Sie wählen das von Ihnen bevorzugte Spital, den gewünschten Zimmerkomfort und je nach Versicherungsumfang auch den behandelnden Arzt. Bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall.
Auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot
In der versicherten Spitalabteilung werden die Kosten für Behandlung und Unterkunft zeitlich und betraglich unbegrenzt übernommen:
- SV/A = Allgemeine Abteilung
- SV/HP = Halbprivate Abteilung (2-Bett-Zimmer)
- SV/P = Private Abteilung (1-Bett-Zimmer)
Ein überzeugendes Leistungspaket
- Freie Wahl des Spitals in der ganzen Schweiz
- Weltweite Deckung in der versicherten Spitalabteilung im Falle eines notfallmässigen Akutspitalaufenthaltes, z.B. bei Geschäfts- oder Ferienreisen
- Kostenübernahme bis max. CHF 7'500.– (SV/A) an medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten, inkl. Rückführung vom Ausland in die Schweiz
- unbegrenzte Kostenübernahme (SV/HP und SV/P) an medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten, inkl. Rückführung vom Ausland in die Schweiz
- Grosszügige Leistungen an die Kosten für Haushalthilfen sowie Bade- und Erholungskuren
- Mit einem Selbstbehalt sparen Sie bei den Prämien bis zu 50%
Ihr besonderer Vorteil
Bei Aquilana kommen Sie in den Genuss der kostenlosen Dienstleistung «Aquilana Assistance 24 h» – Ihr Notfall-Service im Ausland - für mehr Sicherheit. Bei medizinischen Notfällen unterstützt Sie unserer Assistance-Partner Medgate rund um die Uhr. Medgate organisiert die erforderliche Hilfe und erteilt bei einem notfallmässigen, stationären Spitalaufenthalt weltweit Kostengutsprache je nach Ihrem persönlichen Versicherungsschutz.
Wichtig zu wissen
- Voraussetzung für den Abschluss dieser Zusatzversicherung ist das Bestehen einer Grundversicherung nach KVG. Die Antragsstellung hat jedenfalls vor Vollendung des 65. Altersjahres zu erfolgen.
- Für bestehende Versicherte ist der Wechsel in eine Leistungsstufe mit einer tieferen oder erhöhten Versicherungsdeckung nur mit einmonatiger Voranzeige jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich.
- Im Antragsformular sind alle Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Während laufenden ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen oder bei einem erhöhten Risiko aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes kann der Abschluss der Zusatzversicherung abgelehnt werden. Für bestehende Krankheiten oder Unfallfolgen ist ein Ausschluss (Vorbehalt) der Versicherungsdeckung auf unbestimmte Zeit möglich.

