Versicherung in der EU
Im Rahmen der bilateralen Verträge (Personen-Freizügigkeit) bieten wir die obligatorische Krankenpflege-Versicherung (OKP) auch den Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land an, die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versicherungspflichtig sind. Das Angebot gilt in folgenden Ländern:
- Deutschland (D)
- Frankreich (F)
- Italien (I)
- Österreich (A)
- Grossbritannien (GB)
- Niederlande (NL)
- Portugal (P)
- Spanien (E)
Dabei ist zu beachten, dass für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern die Tarife der Hausarztversicherung CASAMED und die wählbaren Franchisen nicht anwendbar sind. Die Prämien werden in Schweizer Franken erhoben und für den Zahlungsverkehr (Prämien, Leistungen) ist ein Bankkonto in der Schweiz erforderlich.
| Unser Beratungsteam erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte, insbesondere auch zu den Prämien und den Beitrittsmodalitäten: |
|
Für Grenzgänger mit Erwerbsort in der Schweiz sowie deren nichterwerbstätigen Familienangehörigen besteht in allen Nachbarländern der Schweiz das sog. Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie ihre Krankenversicherung in der Schweiz oder im Wohnsitzland abschliessen wollen.
Bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht im EU-Raum erteilt in der Schweiz die «Gemeinsame Einrichtung KVG» Auskunft.
| Gemeinsame Einrichtung KVG | ||
| Gibelinstrasse 25 Postfach 4503 Solothurn |
Tel. +41 (0)32 625 30 30 Fax +41 (0)32 625 30 90 |
www.kvg.org info@kvg.org |

