Die obligatorische Krankenpflege (OKP) – Eine solide Basis

Die OKP ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Die Leistungen sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen klar definiert und für alle Versicherer identisch geregelt.

Ambulante Behandlung / Schulmedizin Kostendeckung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten (freie Arztwahl), Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern
Ambulante Behandlung / Alternativmedizin  Akupunktur-Behandlung durch einen FMH-Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung
Medikamente Kostendeckung der vom Arzt oder Chiropraktor verordneten Medikamente gemäss Arzneimittel- und Spezialitätenliste (SL)
Spitalaufenthalt Finanziell und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung im Wohnkanton (öffentliches Spital/Akutspital), allgemeine Abteilung
Mutterschaft Kostendeckung nach Tarif für max. 7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen und 3 Stillberatungen. CHF 100.– an Geburtsvorbereitungskurs durch Hebammen
Brillengläser / Kontaktlinsen 90%, max. CHF 180.– pro Kalenderjahr bis zum 18. Altersjahr, danach einmal alle 5 Jahre
Transport- und Rettungskosten Transportkosten:
50% der Kosten, max. CHF 500.– pro Kalenderjahr
Rettungskosten:
50% der Kosten, max. CHF 5’000.– pro Kalenderjahr
Auslandaufenthalt Bei medizinischen Notfällen Kostendeckung bis max. doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz

Einfache Beitrittsmodalitäten

Attraktive Prämiengestaltung mit Sparmöglichkeiten

  • Massgebend für die Höhe der Prämie ist das Lebensalter und der Wohnsitz
  • Reduzierte Prämien dank familienfreundlicher Tarifgestaltung
    75% Rabatt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
    20% Rabatt für Erwachsene vom 19. bis 25. Lebensjahr
  • Wählbare Franchisen entlasten Ihr Prämienbudget um bis zu 43%:
    Erwachsene 500.– 1000.– 1500.– 2000.– 2500.–
    Kinder (bis 18. AJ) 100.– 200.– 300.– 400.– 500.–
  • Unfallsistierung: Das Unfallrisiko können Versicherte sistieren, die voll durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) für Berufs- und Nichtberufsunfall versichert sind

Kostenbeteiligung

Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Die Selbstbeteiligung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und besteht aus einer fixen Franchise und einem Selbstbehalt von 10%. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt für Erwachsene (ab dem 19. Altersjahr) CHF 300.– pro Kalenderjahr.

Ihr besonderer Vorteil

Als OKP-Versicherter bei Aquilana kommen Sie in den Genuss der kostenlosen Dienstleistung «Aquilana Assistance 24 h» - Ärztlicher Rat rund um die Uhr - für mehr Sicherheit im In- und Ausland!