Aquilana Neu in der Schweiz Breit

Neu in der Schweiz

Zuzug in die Schweiz

In der Schweiz bestehen zwei Formen der Krankenversicherung: Die obligatorische Krankenpflege-Versicherung (auch Grundversicherung genannt) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Im Bereich der Grundversicherung besteht in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich daher innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt für Krankenpflege versichern. Mit anderen Worten: Der Beitritt bzw. der Abschluss ist aktiv und bei Familien für jede einzelne Person zu beantragen. Dabei erfolgt die Aufnahme ohne irgendwelche Vorbehalte.

Die freiwilligen Zusatzversicherungen ergänzen bzw. erweitern den Leistungsrahmen der Grundversicherung und ermöglichen einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei ambulanten (z.B. Alternativmedizin, Prävention, Sehhilfen, zahnärztliche Verrichtungen) oder stationären Behandlungen (Arzt- bzw. Spitalwahl). Die Krankenversicherer können bei bestehenden Krankheiten, Vorerkrankungen oder Unfällen Vorbehalte anbringen oder den Beitritt sogar vollständig ablehnen.

Versicherte Leistungen

Grundversicherung

In der Grundversicherung sind die Leistungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen klar definiert und für alle Versicherer identisch geregelt. Dabei werden nicht nur Leistungen bei Krankheit, sondern auch bei Mutterschaft und Unfällen gewährt. Sofern Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten und durch Ihren Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, kann das Unfallrisiko sistiert werden. Dabei erfolgt eine Prämiensenkung.

Informationen zur Grundversicherung

Zusatzversicherungen

Im Gegensatz zur Grundversicherung richten sich die Leistungen (Krankheit, Mutterschaft und Unfall) bei den Zusatzversicherungen nach den entsprechenden vertraglichen Bestimmungen (sog. «Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AVB) über die Krankenpflege-Zusatzversicherungen»). Bei Aquilana beträgt das Höchsteintrittsalter 65 Jahre.

Zu beachten bleiben auch sog. Karenzzeiten:

· Spitalpflege-Versicherung SV: 24 Monate ab Versicherungsbeginn für Leistungen bei Mutterschaft

· Krankenpflege-Versicherung TOP: 24 Monate ab Versicherungsbeginn für kieferorthopädische Behandlungen

Leistungsübersicht (PDF)

Prämien und Kostenbeteiligungen

Grundversicherung

In der Schweiz besteht das sog. «Kopfprämien-System». Folglich ist die Prämienhöhe nicht vom persönlichen Einkommen abhängig. Die konkrete Prämienbemessung richtet sich nach Ihrem Lebensalter und Ihrem Wohnsitz in der Schweiz. Zudem müssen sich die Versicherten an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen beteiligen. Die gesetzliche Kostenbeteiligung besteht aus einer fixen Franchise und einem Selbstbehalt von 10%. Die Mindestfranchise beträgt für Erwachsene (ab dem 19. Altersjahr) CHF 300.00 pro Kalenderjahr.

Aquilana bietet eine attraktive Prämiengestaltung mit Sparmöglichkeiten (wählbare Jahresfranchisen, Hausarztmodell CASAMED, digitale Grundversicherung SMARTMED) und familienfreundlichen Ermässigungen für Kinder und junge Erwachsene.

Freiwillige Zusatzversicherungen

Massgebend ist der für das gewählte Versicherungsprodukt jeweils gültige Tarif. Gleiche Prämien für Mann und Frau: Aquilana verzichtet bei den Zusatzversicherungen auf eine geschlechterspezifische Prämiendifferenzierung. Unser Tarif gilt übrigens in der ganzen Schweiz (d.h. der Wohnsitzkanton ist nicht prämienrelevant).

Einfache Beitrittsmodalitäten

Onlineabschluss

Hinter unseren Produkten und Dienstleistungen steht eine überschaubare Organisation mit leicht erreichbaren Kontaktstellen und kurzen Entscheidungswegen. Bei uns dürfen Sie jederzeit auf erfahrene, kompetente und freundliche Ansprechpartner zählen. Unser Team in der Kundenberatung steht Ihnen für weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung gerne zur Seite.

Auf unserem Prämienrechner können Sie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten jederzeit die für Sie oder gegebenenfalls auch für Ihre ganze Familie passende Offerte erstellen und so auch die gebotenen Prämien-Sparmöglichkeiten einsehen. Gleichzeitig können Sie online einen Versicherungsabschluss (Grundversicherung) vornehmen oder uns Ihren Versicherungsantrag (Grund- und Zusatzversicherungen) übermitteln.

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Ihr besonderer Vorteil

Als OKP-Versicherter bei Aquilana kommen Sie in den Genuss der kostenlosen Dienstleistung «Aquilana Assistance 24h» – Ärztlicher Rat rund um die Uhr – für mehr Sicherheit im In- und Ausland!

24-h-Soforthilfe bei
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Krankheit und Unfall

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