Unaufhaltsam steigen die Gesundheitskosten und somit auch die Prämienlasten. Ein erster Sparschritt beginnt mit einer bedarfsgerechten, kompetenten Beratung. So lassen sich Doppel- und/oder Überversicherungen vermeiden. Kontaktieren Sie unser Team in der Kundenberatung.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Prämienbudget effektiv zu entlasten.
Sie gehen zu Ausbildungs-/Studienzwecken, für ein Sprachaufenthalt, für ein Praktikum oder eine Weltreise ins Ausland? Dann können Sie Ihre Zusatzversicherungen (PLUS, TOP, SV, ZVI und ZVII) unter bestimmten Voraussetzungen sistieren, damit Sie bei einer späteren Rückkehr in die Schweiz wiederum dieselbe Versicherungsdeckung ohne Einschränkung erhalten. Bei einer Abmeldung in der Schweiz und einem vorübergehenden Auslandaufenthalt können die Zusatzversicherungen kostenlos bis längstens 24 Monate sistiert werden.
Weitere nützliche Tipps zum Thema vorübergehender Auslandaufenthalt finden Sie auf der Website «Thema Krankenversicherung».
Sie haben einen Marschbefehl für Ihre Militärdienstleistung oder ein Aufgebot für den Zivildienst/Zivilschutz erhalten und müssen einrücken?
Bei längeren Militär- und Zivildiensteinsätzen von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen kann die Grundversicherung für die Dauer des Dienstes sistiert werden. Ob Rekrutenschule, Zivildienst, im Durchdiener oder beim Abverdienen, während dieser Zeit sind Sie über die Militärversicherung bei der SUVA für das Krankheits- und Unfallrisiko versichert.
Was müssen Sie bei einer Militärdienstleistung tun?
Bestehende Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind von der Sistierung der Grundversicherung nicht betroffen. Der Versicherungsschutz aus den Zusatzversicherungen bleibt während der Dauer Ihrer Dienstleistung bestehen und die entsprechenden Prämien werden weiterhin in Rechnung gestellt.