TARDOC: Abrechnung von ambulanten Behandlungen ab 2026

04.09.2025
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Ab dem 1. Januar 2026 wird das bestehende Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen durch ein neues System ersetzt. Diese Veränderung betrifft alle Versicherten, die ambulante Behandlungen in Arztpraxen oder in spitalambulanten Bereichen erhalten. Hier die wichtigsten Punkte:

Was ändert sich?

Das bisherige System, der TARMED-Tarif, wird durch das neue System TARDOC ersetzt. TARDOC umfasst zwei wesentliche Änderungen:

  • Einzelleistungen: Jede erbrachte Leistung wird genau abgerechnet, basierend auf sogenannten «Taxpunkten», die auf kantonaler Ebene festgelegt werden.
  • Pauschalen: Für bestimmte Behandlungen wird eine pauschale Vergütung festgelegt, die die Abrechnung vereinfacht.

Was bedeutet das für mich als versicherte Person?

  • Keine grösseren Veränderungen für Patienten: Für Sie als Versicherte ändert sich grundsätzlich wenig. Die Behandlungskosten bleiben unter dem Strich gleich, da das neue System kostenneutral eingeführt wird.
  • Verzögerungen bei der Rechnungsstellung möglich: Zu Beginn der Umstellung kann es zu kleinen Verzögerungen kommen, aber die Abrechnungen werden übersichtlicher gestaltet.
  • Mögliche Anpassungen: In den ersten Jahren nach der Einführung werden Anpassungen vorgenommen, basierend auf den Erfahrungen mit dem neuen System.

Warum wird das System geändert?

Das bisherige TARMED-System ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung. Das neue System soll die Hausarztmedizin stärken und die Abrechnung der Konsultationen genauer widerspiegeln. Zudem gab es im bisherigen System bestimmte Anreize, Behandlungen häufiger abzurechnen. Das neue System reduziert diese Anreize und hilft so, die Gesundheitskosten langfristig stabil zu halten.

Was bedeutet das für die Kosten?

Der Bundesrat hat sichergestellt, dass das neue System kostenneutral eingeführt wird. Das heisst, die Gesamtkosten für ambulante ärztliche Leistungen dürfen nicht schneller steigen als bisher. In den ersten Jahren soll die jährliche Kostensteigerung 4 % nicht überschreiten.

Was passiert bei Problemen?

Obwohl das neue System grundsätzlich gut vorbereitet ist, kann es Anfang 2026 zu Herausforderungen kommen, wie etwa Verzögerungen bei der Rechnungsstellung. Der Bundesrat ist jedoch bereit, notwendige Anpassungen vorzunehmen, wenn Probleme auftauchen.

Weitere Informationen

Für detailliertere Informationen über die Änderungen können Sie auf die offizielle Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zugreifen.