Kantonale Prämienverbilligung
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen / Vermögen) haben Anrecht auf Verbilligung ihrer Grundversicherungsprämie (OKP oder CASAMED). Das System der Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Die Kantone legen den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Höhe der Verbilligungsbeiträge und das Verfahren fest. So funktioniert auch die Auszahlung unterschiedlich: Entweder erfolgt sie direkt über die Krankenversicherung und verbilligt so die monatliche Prämie oder die Guthaben werden direkt an die Versicherten ausbezahlt.
Bei allen grundsätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde; in der Regel Ihre Wohnsitzgemeinde.

