Mehr Versicherungsschutz – mehr Sicherheit

PLUS ergänzt Deckungslücken und Leistungsbeschränkungen Ihrer Grundversicherung ideal – und dies zu vorteilhaften Prämien (Prämienbeispiele: Kinder CHF 4.50, für Erwachsene vom 26. bis 40. Altersjahr CHF 14.60 pro Monat).

PLUS – ein wertvolles Leistungspaket

Überzeugen Sie sich von der Vielfalt dieses umfassenden Leistungsangebotes! Rund 75 % unserer für Krankenpflege versicherten Kundinnen und Kunden haben sich bereits für PLUS entschieden.

Leistungen Kostendeckung
Ärztlich verordnete und von Swissmedic anerkannte Arzneimittel (sog. nicht kassenpflichtige Medikamente) 90%, ohne betragliche Begrenzung
Alternative Behandlungsmethoden durch Ärzte, Naturärzte und anerkannte Therapeuten, z.B.:
Homöopathie, Chinesische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin.
Inklusive homöopathische und antroposophische Präparate
90%, max. CHF 1'000.– pro Kalenderjahr
Brillengläser/-gestell, Kontaktlinsen (ohne ärztliche Verordnung) 90%, max. CHF 250.– für Erwachsene einmal alle 3 Kalenderjahre; für Kinder einmal pro Kalenderjahr
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung 90%, einmal pro Kalenderjahr
Impfungen (Vorsorge- und Schutzimpfungen inkl. Reiseschutz) für Kinder und Erwachsene 90%, max. CHF 250.- pro Kalenderjahr
Ohrenkorrektur (abstehende Ohren) 50%, max. CHF 1'500.–

Unsere Empfehlung

Die Zusatzversicherung PLUS bietet – vor allem in Kombination mit der Zusatzversicherung TOP – einen optimalen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich.

Wichtig zu wissen

  • Voraussetzung für den Abschluss dieser Zusatzversicherung ist das Bestehen einer Grundversicherung nach KVG. Die Antragsstellung hat jedenfalls vor Vollendung des 65. Altersjahres zu erfolgen.
  • Im Antragsformular sind alle Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Während laufenden ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen oder bei einem erhöhten Risiko aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes kann der Abschluss der Zusatzversicherung abgelehnt werden. Für bestehende Krankheiten oder Unfallfolgen ist ein Ausschluss (Vorbehalt) der Versicherungsdeckung auf unbestimmte Zeit möglich.