Krankheits-Tod- und –Invaliditätsversicherung (KTI)
Rechtzeitig vorsorgen – weitsichtig handeln
«Gesund alt werden». Nicht für alle Menschen wird dieser Wunsch Wirklichkeit. Eine Krankheit kann das Leben einschneidend verändern. Die Risikokapitalversicherung KTI schliesst materielle Lücken bei Tod oder Invalidität durch Krankheit. KTI bildet daher eine ideale Ergänzung zu AHV/IV und Pensionskasse und eine echte Alternative zu einer umfangreichen Lebensversicherung.
Unerlässlicher Schutz für alle
Sozialversicherungen (IV, AHV, UVG) und Pensionskasse tragen zwar massgeblich dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen bei Tod oder Invalidität von Erwerbstätigen mildern. Jedoch sind vor allem
- Kinder
- Schüler, Jugendliche
- Studierende
- Haushaltführende Personen
häufig nur ungenügend geschützt. Aber auch bei selbständig Erwerbenden oder Angestellten mit festen Verpflichtungen wie Hypotheken weist der Versicherungsschutz oft Lücken auf.
Massgeschneiderte Versicherungsvarianten
Anstelle einer umfangreichen Lebensversicherung bietet KTI eine echte Alternative für eine bedarfsgerichtete Lösung. Das Leistungsangebot sieht, je nach Alter, höchstversicherbare Summen bis zu max. CHF 400'000.– vor:
- nur für das Todesfallrisiko
- nur für das Invaliditätsrisiko
- für beide Risiken
Ihre Vorteile
- Individuell wählbare Versicherungssummen in Abstufungen von CHF 10'000.–
- Auszahlung unabhängig von allen Leistungen anderer Versicherer
- weltweiter Versicherungsschutz
- Befreiung von der Beitragszahlung bei längerer Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)
- Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
Wichtig zu wissen
- Das versicherte Todesfall- und das Invaliditätskapital bleibt konstant bis zum Alter 55. Ab Alter 56 fällt es jährlich um 20% des vollen, im Alter 55 versicherten Kapitals
- Das Schlussalter wird am 1. Januar nach Vollendung des 59. Altersjahres erreicht
- Mit Beginn der Leistungspflicht der Invaliditätsversicherung wird das Invaliditätskapital fällig

