Aquilana-Versichertenkarte
Ihre Versichertenkarte entspricht den Vorschriften des Bundes. Sie erhalten die Karte automatisch unter der Voraussetzung, dass Sie bei uns eine Grundversicherung (obligatorische Krankenpflege-Versicherung oder Hausarztmodell CASAMED) abgeschlossen haben. Die Karte kann jedoch nur dann ausgelöst werden, wenn Ihre neue 13-stellige AHV- bzw. Sozialversicherung-Nummer bekannt ist.
Mit Ihrer Aquilana-Versichertenkarte sind Sie immer gut bedient: Sie erleichtert Ihnen den Kontakt mit Aquilana, Ärzten, Spitälern und anderen Leistungserbringer. Die Angaben auf der Vorderseite ermöglichen Ihnen, ärztlich verordnete Medikamente in Ihrer Apotheke in der Schweiz bargeldlos zu beziehen.
Die Rückseite entspricht der normierten EU-Versichertenkarte. Bei Reisen in ein EU- oder EFTA-Staat können Sie damit die notfallmässig benötigten medizinischen Leistungen gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Staates beanspruchen. Die Karte verleiht keinen Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Aufenthalt im Ausland zum Zwecke einer medizinischen Behandlung erfolgt.
Bitte bewahren Sie Ihre Versicherungskarte sorgfältig auf und vermeiden Sie Beschädigungen der Karte, des Magnetstreifens und des Mikrochips. Melden Sie uns bitte umgehend einen allfälligen Verlust Ihrer Karte, damit wir diese sperren können. Aquilana ist berechtigt, für Ersatzkarten eine Gebühr zu erheben.
Ihr Notfall-Service im Ausland
Dank unserer Zusammenarbeit mit Medgate haben Sie bei medizinischen Notfällen im Ausland (z. B. akuter stationärer Spitalaufenthalt) auch die Telefonnummer unserer 24-h-Notrufzentrale stets griffbereit. Aquilana Assistance 24 h.
- Ergänzende Hinweise zur Aquilana-Versichertenkarte inkl. Information zur Benutzung der Karte [197 KB]

