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Komplementärmedizin provisorisch wieder im Grundleistungskatalog

19.12.2011 | Ab dem 1. Januar 2012 werden folgende Behandlungsmethoden wieder im Rahmen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung vergütet: Die anthroposophische Medizin, die Neuraltherapie, die ärztliche klassische Homöopathie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin (TCM). Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Behandlung von einem Arzt durchgeführt wird, der über eine entsprechende Weiterbildung verfügt. Zudem gilt diese Neuordnung nur provisorisch bis Ende 2017. Dies deshalb, weil bis heute (nach wie vor) der Nachweis fehlt, dass die erwähnten fünf Behandlungsmethoden die gesetzlichen Vorschriften betr. der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit vollumfänglich erfüllen.

Empfehlung: Unsere Zusatzversicherungen PLUS (90 %, max. Fr. 1‘000.00 pro Kalenderjahr) und TOP (90 %, max. Fr. 2‘500.00 pro Kalenderjahr) bieten Ihnen Zugang zu einer Vielzahl weiterer alternativmedizinischer Heilmethoden (Erfahrungs-/Komplementärmedizin).

Zusammenstellung für Ihre Steuererklärung

19.12.2011 | Als eine für viele Versicherte willkommene Dienstleistung werden wir Ihnen bis spätestens Mitte Februar 2012 automatisch eine Übersicht über Ihre Prämien und die für Sie und allenfalls auch für Ihre Familienangehörigen abgerechneten Krankheits- und Unfallkosten für den Zeitraum vom 1.1.2011–31.12.2011 zustellen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie im Jahr 2011 überhaupt Leistungen beanspruchen mussten.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Aufstellung das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern können. Bitte beachten Sie, dass die nach dem 31.12.2011 verarbeiteten Rechnungen und Rückforderungsbelege erst in der Zusammenstellung für das Jahr 2012 berücksichtigt werden können.

Prämien 2012 - Aquilana bleibt sicher und leistungsstark

19.10.2011 | Auch auf das kommende Jahr steigen die Prämien in der gesetzlichen Grundversicherung (obligatorische Krankenpflege-Versicherung) erneut an. Wie üblich fällt jedoch die Erhöhung je nach Alter, Wohnsitz bzw. Tarifregion und Versicherungsform unterschiedlich aus. Dabei schwankt die Bandbreite für eine erwachsene Person ab dem 26. Altersjahr mit einer Franchise von Fr. 300.00 zwischen 2 % (z.B. Kanton BE, Tarifregion 1) und 10 % (z.B. Kantone ZG und AR). Zur Verstärkung der Solidarität tritt ab 2012 ein neuer, verfeinerter Risikoausgleich in Kraft. Dies führt dazu, dass der Prämienanstieg bei den «jungen Erwachsenen» (Jahrgänge 1987-1993, Altersgruppe 19-25 Jahre) vergleichsweise deutlich höher ausfällt. Immerhin gewährt Aquilana bei dieser Altersgruppe in den meisten Tarifregionen weiterhin grosszügige Prämienvergünstigungen von bis zu 12 %.

Mit der zwischenzeitlich erfolgten Tarifgenehmigung hat die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Gesundheit, BAG) die Korrektheit und Angemessenheit unserer Budgeteingabe für das Geschäftsjahr 2012 ohne Auflagen gutgeheissen. Bei einem erneut moderaten Verwaltungskostensatz von rund 5.5 % wird das Ziel einer ausgeglichenen Jahresrechnung verfolgt und unserer Devise «Sicherheit mit Zukunft» wird konsequent nachgelebt.

Aquilana bleibt daher auch im kommenden Jahr ein wettbewerbsfähiger, qualitätsbewusster und leistungsstarker Partner. Unseren Kunden wie auch den Beitrittsinteressenten empfehlen wir, die gebotenen Prämien-Sparmöglichkeiten (z.B. wählbare Franchisen, Hausarztmodell CASAMED) zu nutzen.

Erneute Tarif-Nullrunde bei allen Zusatzversicherungen

8.7.2011 | Aquilana-Versicherte kommen per 1.1.2012 wiederum in den Genuss einer Tarif-Nullrunde. Aufgrund der sehr soliden Finanzlage bei allen freiwilligen Zusatzversicherungen nach Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) kann auch auf das kommende Jahr auf eine generelle, teuerungsbedingte Tariferhöhung verzichtet werden.

  • Ambulante Krankenpflege-Versicherungen PLUS und TOP
  • Spitalversicherungen (allgemeine, halbprivate und private Abteilung)
  • Zahnpflegeversicherung (Stufe I und Stufe II)
  • Ferien- und Reiseversicherung (FRV)
  • Unfalltod- und -Invaliditätsversicherung (UTI)
  • Krankheits-Tod- und -Invaliditätsversicherung (KTI)

Ihre aktuelle Prämie erfährt daher nur dann eine Erhöhung, wenn Sie aufgrund Ihres Lebensalters in eine höhere Tarif-Altersgruppe umgeteilt werden. Der versicherte Leistungsrahmen erfährt jedoch keine Veränderungen. Folglich bleibt das Preis-Leistungs-Verhältnis bei unseren Zusatzversicherungen auch im kommenden Jahr äusserst attraktiv. Denken Sie daran: Rechtzeitige Vorsorge in gesundheitlich guten Tagen schützt vor späteren, negativen (Kosten-)Überraschungen.

Vermittler auf Kundenfang – Trau, schau, wem?

3.5.2011 | «Guten Tag, Sie sind sicher daran interessiert, mehr zur Einheitskasse zu erfahren und Prämien zu sparen. Wir können Ihnen ganz sicher ein günstigeres Angebot unterbreiten. Gerne kommt einer unserer Spezialisten persönlich bei Ihnen vorbei und bietet eine unabhängige und kostenlose Beratung.» Mit solchen oder ähnlichen Anrufen sehen sich erneut viele Kundinnen und Kunden konfrontiert. Oftmals wird dabei sogar noch der Eindruck erweckt, dass auch eine Zusammenarbeit mit Aquilana bestehe. Dies ist schlichtweg falsch!

Aquilana führt im Einklang mit ihren unternehmerischen Grundwerten seit jeher keine Zusammenarbeit mit Call Center oder externen Beratern / Vermittlern. Wir haben es daher sehr begrüsst, dass im Rahmen unseres Dachverbandes Santésuisse eine Branchenvereinbarung zustande gekommen ist, welche im Bereich Versicherungsvermittlung (inkl. Provisionen) und Telefonmarketing einschränkende Regelungen in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung vorsieht. Selbstverständlich ist auch Aquilana dieser Vereinbarung beigetreten.

Unser Ratschlag: Hinterfragen Sie bei Anrufen stets die Identität der/des Anrufenden (Name der Firma, Name/Vorname der Person inkl. Telefon-Nr.). Sofern Sie ein ungutes Gefühl beschleicht: Kontaktieren Sie unser Team in der Kundenberatung. Sollten Sie trotzdem einen Besprechungstermin vereinbart haben: Unterschreiben Sie nie ein leeres Antragsformular oder ein vorgedrucktes Kündigungsschreiben! Und erteilen Sie keine Vollmacht, die es dem Berater/Vermittler erlaubt, frei über ihre Versicherungen zu verfügen. Nur um eine verbindliche Offerte zu erhalten, müssen Sie jedenfalls nichts unterschreiben.

Neue Rechnungsstellung ab Sommer 2011

11.4.2011 | Aquilana war ursprünglich eine Betriebskrankenkasse. Zu jener Zeit war es Usanz, die Krankenkassenprämien erst Ende Monat vom Lohn abzuziehen. Die Vorauszahlung der Prämien für die Krankenversicherung ist jedoch seit sehr vielen Jahren ein gesetzliches Erfordernis (Art. 90 der Verordnung über die Krankenversicherung KVV). Entsprechend hat uns die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Gesundheit BAG) aufgefordert, die Umstellung vom nachschüssigen auf das vorschüssige Inkasso vorzunehmen.

Diese Umstellung erfolgt mit der Prämienrechnung Juli 2011. Innerhalb kurzer Zeit – Ende Juni / Anfang Juli – müssen daher zwei Prämienrechnungen beglichen werden bzw. sie werden Ihnen via LSV oder Debit Direct automatisch belastet. Es ist daher wichtig, dass Sie im Zeitpunkt dieses Systemwechsels über die notwendigen Mittel (Bank- oder Postcheck-Konto) bzw. die erforderliche Liquidität verfügen. Es ist uns bewusst, dass diese Umstellung für Sie kurzfristig zu einer Mehrbelastung führt. Ab dem August-Inkasso wird dann wieder der normale Zahlungsrhythmus einkehren. Besten Dank für Ihr Verständnis.

PDF Detaillierte Kunden-Information zum Inkassowechsel [320 kB]

Belastung der Kostenbeteiligung – neu auch mittels LSV / DD

15.3.2011 | Sehr viele Kunden bezahlen ihre Versicherungsprämien bereits heute mittels Lastschriftverfahren (LSV) der Bank (LSV+) oder Post (Debit Direct / DD). Damit ersparen sie sich Umtriebe und die Prämie wird genau am Fälligkeitstag ihrem Konto belastet.

Hingegen wurden fällige Beträge im Zusammenhang mit Kostenbeteiligungen (z.B. Franchise, Selbstbehalte, Spitalbeitrag, nicht versicherte Leistungen) bisher ausschliesslich mit Einzahlungsschein eingefordert. Auf Wunsch vieler Kunden wird die Kostenbeteiligung ab April 2011 ebenfalls mittels LSV oder Debit Direct erhoben. Diese Umstellung erfolgt automatisch für all jene Versicherten, die nicht ausdrücklich auf diese neue Dienstleistung verzichten möchten.

Selbstverständlich werden Sie auch in Zukunft stets eine Leistungsabrechnung mit den erforderlichen Details über Ihre Leistungsansprüche bzw. den Ihnen anfallenden Kostenanteil erhalten. Die Belastung erfolgt alsdann rund 30 Tage nach der Verarbeitung der Leistungsabrechnung. Dabei bleibt Ihnen das von Bank und Post bestehende Widerspruchsrecht von 30 Tagen auch bei der Belastung von Kostenbeteiligungen gewahrt.

Ferien- und Reiseversicherung (FRV) – weltweit mehr Sicherheit

10.3.2011 | Die Vorfreude auf die Ferien kennt keine Grenzen. Gleichzeitig stellt sich jedoch auch die Frage: Habe ich die richtige Vorsorge getroffen? Was geschieht bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall, wenn ich z.B. hospitalisiert oder mit einem Ambulanzjet verlegt werden muss?

Damit Ihnen unangenehme (Kosten-)Überraschungen erspart bleiben, hat Aquilana die Ferien- und Reiseversicherung kundenfreundlich optimiert und die Prämien teilweise erheblich gesenkt. In Ergänzung zu Ihren bestehenden Grund- und/oder Zusatzversicherung bietet Ihnen unsere FRV einen wirkungsvollen Schutz bei akuten Erkrankungen oder bei einem Unfall:

  • Heilungskosten (Arzt, Spital usw.) bis zu CHF 100'000.- (Einzelpersonen) bzw. CHF 200'000.- (Familien)
  • Medizinisch bedingte Transport- und Rettungskosten, inkl. Verlegungs- und Heimtransporte, 90%, max. CHF 50'000.–

Zudem steht Ihnen unsere 24-Stunden Soforthilfe (Aquilana Assistance 24h) bei medizinischen Notfällen (Krankheit und Unfall) mit Rat und Tat zur Seite. Weltweit – während 365 Tagen. Der Abschluss der FRV ist jederzeit möglich – auch online. Ferner empfehlen wir Ihnen, Ihre Aquilana-Kundenkarte (mit integrierter Europäischer Krankenversicherungskarte) stets bei sich zu tragen.

Änderungen im Leistungskatalog – Mehrkosten für die Versicherten

3.1.2011 | Im Oktober 2010 hat das Parlament in einer denkwürdigen Schlussabstimmung das seinerzeit von Bundesrat P. Couchepin geschnürte Sparpaket in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) «versenkt». Und dies nur wenige Tage, nachdem Bundesrat D. Burkhalter einen landesweit erneut happigen Prämienaufschlag verkünden musste.

Wohl auch deshalb hat der Bundesrat anfangs Dezember 2010 die «Notbremse» gezogen und auf dem Verordnungsweg sofortige Massnahmen zur Kosteneindämmung beschlossen. Dies mit der Konsequenz, dass die Versicherten stärker ins Portemonnaie greifen müssen: So dürfen ab dem 1.1.2011 aus der Grundversicherung (OKP) keine Beiträge mehr an Brillen oder Kontaktlinsen erbracht werden. Bisher haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dafür bis zu Fr. 180.– pro Jahr erhalten; Erwachsene den gleichen Betrag, jedoch nur alle fünf Jahre. Mit dieser Kostenüberwälzung auf die Versicherten verspricht sich der Bundesrat Einsparungen von jährlich rund 40 Mio.Fr. Von dieser Massnahme sind unsere Kunden mit der Zusatzversicherung PLUS nicht betroffen: Sie erhalten weiterhin und auch ohne ärztliche Verordnung an die Kosten von Brillengläser, Brillenfassungen oder Kontaktlinsen 90% des Rechnungsbetrages, max. Fr. 250.– (für Kinder einmal pro Kalenderjahr, für Erwachsene einmal alle drei Jahre). Wir empfehlen daher, den Abschluss dieser wertvollen Zusatzversicherung in Erwägung zu ziehen. Der Beitritt kann jederzeit erfolgen (mit Gesundheitsdeklaration / Höchsteintrittsalter = 65 Jahre).

Zudem wurde auch der im Jahr 1996 fixierte Spitalbeitrag von Fr. 10.– auf Fr. 15.– pro Tag erhöht. Aus der OKP werden bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung erbracht. Da die Versicherten bzw. Patienten während eines Spitalaufenthaltes Verpflegungskosten einsparen können, müssen sie sich neu im erwähnten Ausmass an den Kosten beteiligen.

Aquilana denkt auch an Familien!

18.10.2010 | Eine familienfreundliche Tarifgestaltung, insbesondere auch für kinderreiche Familien, entlastet Ihr Prämienbudget wirkungsvoll. Aquilana gewährt in der Grundversicherung (OKP / CASAMED) folgende Prämienrabatte bzw. -vergünstigungen:

  • für das 1. und 2. Kind bis zum 18. Altersjahr: 75% Rabatt auf die Erwachsenenprämie
  • Ab dem 3. Kind ein zusätzlicher Rabatt von 50% auf den Prämien für das 1. und 2. Kind gewährt. Dies unter der Voraussetzung, dass mind. ein Elternteil bei Aquilana ebenfalls eine Grundversicherung führt
  • für Erwachsene vom 19. bis zum 25. Altersjahr: 10 bis 15% Rabatt auf die Erwachsenenprämie ab dem 26. Altersjahr

Auch Ihr Familiennachwuchs ist bei uns sicher und budgetfreundlich aufgehoben und von der Prämienzahlung im Geburtsmonat (Grundversicherung) befreit.

Grosszügige Versicherungsleistungen für Zahnkorrekturen

28.8.2009 | In der Zusatzversicherung TOP wurde der Leistungsanspruch für alternativmedizinische Behandlungen bereits per 1.1.2008 deutlich angehoben: Von 90%, max. Fr. 750.–, auf 90%, max. Fr. 2'000.–, pro Kalenderjahr.

Per 1.1.2010 erfolgt ein weiterer Ausbauschritt, der gewiss auch das oftmals strapazierte Familienbudget entlasten wird. Neu erbringt Aquilana an die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen (Korrektur von Zahnfehlstellungen) 75%, maximal CHF 5'000.– pro Kalenderjahr. Und dies, wo erforderlich, bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Diese Leistung wird in Ergänzung zu jenen aus unseren Zahnpflegeversicherungen (Stufen I und II) ausgerichtet. Somit empfiehlt es sich gerade für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bestehende Zahnpflegeversicherungen auf keinen Fall aufzuheben. Bitte beachten Sie, dass bis zur erstmaligen Geltendmachung eines Leistungsanspruchs eine Wartefrist von 24 Monaten ab Vertragsbeginn besteht. Diese Einschränkung gilt nicht für Kinder, sofern der Beitritt in die Zusatzversicherung TOP vor dem 6. Altersjahr erfolgt ist.

Mit Telefondoktor Kosten sparen

18.5.2009 | Die «Medizin auf Distanz» ist nun offensichtlich auch in «Bundesbern» angekommen: So sieht der Bundesrat als Teil verschiedener Kostensenkungsmassnahmen unter anderem auch die Einführung telefonischer Beratungsleistungen vor.

Die sog. Telemedizin ist aus dem heutigen Gesundheitswesen schon seit einigen Jahren kaum mehr wegzudenken. Unsere Zusammenarbeit mit Medgate, dem unabhängigen Schweizer Zentrum für Telemedizin, ermöglicht Aquilana-Versicherten bereits seit einem Jahr rund um die Uhr und weltweit den schnellen und einfachen Zugang zu kompetenter ärztlicher Hilfe. Ein telemedizinisch geschultes Ärzteteam berät und behandelt – per Telefon, Internet und Videokonferenz – Patientinnen und Patienten mit akuten oder allgemeinen Gesundheitsproblemen bzw. -fragen.

«Aquilana Assistance 24h» heisst diese Dienstleistung und sie ist für alle Aquilana-Versicherten mit einer Grundversicherung (OKP oder CASAMED) kostenlos. Sie bezahlen lediglich die Anrufkosten zum Ortstarif. Nutzen Sie dieses Angebot! Seit Juli 2008 haben über 600 Aquilana-Versicherte gute Erfahrungen gemacht. Und gleichzeitig übernehmen Sie damit mehr Eigenverantwortung und leisten einen Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitskosten.